• Sommerferien

    Wir wünschen allen Schüler:innen, Eltern und Kolleg:innen schöne, sonnige und erholsame Sommerferien!

    Wiederbeginn des Unterrichts nach den Ferien ist am Montag, 5. August 2024. In dringenden Fällen ist die Schule auch in den Ferien erreichbar, beachten Sie bitte die Feriensprechzeiten.

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Förderunterricht im Bereich der Rechtschreibung

Um unsere Schülerinnen und Schüler von Beginn an bestmöglich zu fördern, testen wir jeweils zu Beginn der Jahrgänge 5 und 6 die Rechtschreibfähigkeiten unserer Schülerinnen und Schüler. Es geht hierbei nicht darum, diese Fähigkeiten zu benoten.

Die Rechtschreibung in Aufsätzen wird in Jahrgang 5 sowieso nicht bewertet.

Vielmehr möchten wir all diejenigen unterstützen, die noch Bedarf haben, ihre Kompetenzen im Bereich der Rechtschreibung auszubauen und zu verbessern.

Die Testung erfolgt mittels der Münsteraner Rechtschreibanalyse und ist für Sie kostenlos.

Der Vorteil liegt hier darin, dass wir genau sehen können, in welchen Bereichen der Rechtschreibung noch Bedarf besteht, Inhalte aus der Grundschulzeit zu wiederholen und zu festigen.

Sollte bei Ihrem Kind festgestellt werden, dass es Probleme im Bereich der Rechtschreibung gibt, so besteht die Möglichkeit, an unserem hausinternen Förderunterricht teilzunehmen. Dieser findet einmal wöchentlich nachmittags von der 8. bis zur 9. Stunde statt. Das Angebot umfasst meist zwei Termine, von denen man einen wählen kann, und wird entweder von Deutschlehrkäften oder studentischen Hilfskräften durchgeführt.

Mittels dieses Tests können wir auch oftmals sehen, ob eine Lese-Rechtschreib-Störung vorliegt oder es andere Ursachen wie Hörprobleme gibt, die dazu führen, dass eine Schülerin oder ein Schüler Probleme im Bereich der Rechtschreibung hat.

Wir beraten Sie und Ihr Kind in diesen Fällen und verstehen uns hier als Unterstützer und Berater, damit wir gemeinsam an Lösungen arbeiten können.

Sollte es Hinweise auf eine LRS geben, so müsste dies noch einmal offiziell an entsprechender Stelle nachgewiesen werden. Bei attestierter LRS besteht dann die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu erstellen, um Ihr Kind bestmöglich zu unterstützen.

 

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung,
herzlichst

 

Christine Torka
FO Deutsch