• Vorlesewettbewerb Französisch

    Am 22. Januar, dem Tag der Unterzeichnung des deutsch-französischen Freundschaftsvertrags, fand in der großen Bibliothek am HAG wieder der Vorlesewettbewerb Französisch statt. Sechs Schülerinnen und Schüler des 7. Jahrgangs, die den jeweiligen Klassenentscheid für sich entscheiden konnten, haben sich zwei Wochen lang auf den Wettbewerb vorbereitet und sich in die Geschichten der kleinen, frechen Katze Amandine vertieft.

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  • Philosophieren vor Gericht

    Im Rahmen der Unterrichtseinheit 'Politische Philosophie' nimmt der Philosophiekurs Q2 auf erhöhtem Niveau am 30. Januar 2024 an einer Strafverhandlung im Amtsgericht Wennigsen teil. Die Teilnehmer:innen werden sich mit dem Ineinandergreifen von philosophischen und juristischen Fragen beschäftigen.

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  • Politische Partizipation vor Ort

    Im Rahmen des Semesterthemas 12.1 "Politische Partizipation zwischen Anspruch und Wirklichkeit" vertiefen die Politik-Leistungskurse der Qualifikationsphase 1 am 27.1. sowie am 29.-30.01.2025 das im Unterricht erworbene Wissen über die politischen Prozesse und Institutionen in unserem Land vertiefen und erleben die Theorie aus dem Unterricht in der Praxis.

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  • Spendenaktion für den Senegal

    Das HAG unterstützt mit der Senegal-AG schon lange das Internat in Salémata. Dr. Ute Gierczynski-Bocandé, in Senegal lebend und ehemalige Schülerin unserer Schule, hat der Senegal-AG jetzt einen Hilferuf gesendet. Das Schülerwohnheim, das 100 Schüler*innen ermöglicht, weiterführende Schulen zu besuchen, muss kommendes Jahr schließen, wenn nicht für weitere Monate der Unterhalt sichergestellt werden kann.

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Entschuldigungen

Für Entschuldigung einer Abwesenheit reichen in der Regel die entsprechenden Seiten im Schulplaner zur Vorlage bei den KlassenlehrerInnen (Jahrgänge 5-11) bzw. den FachlehrerInnen und TutorInnen (Jahrgänge 12 und 13).

  • Sobald der Schüler/die Schülerin nach Abwesenheit wieder in der Schule ist, legt er/sie allen Lehrkräften, bei denen er/sie im Unterricht gefehlt hat, den ausgefüllten Entschuldigungsplan zur Unterschrift vor. Bei minderjährigen Schüler/innen bestätigt ein Erziehungsberechtigter den Entschuldigungsgrund mit Datum und Unterschrift.
  • Pro Abwesenheitszeitraum (ob drei Stunden, vier Tage oder zwei Wochen) wird nur eine Zeile ausgefüllt.
  • Der/die TutorIn bzw. die KlassenlehrerInnen kontrollieren den Entschuldigungsplan regelmäßig und zeichnen ihn ab. Sind alle Felder des Entschuldigungsplanes ausgefüllt, findet ein Gespräch mit der Tutorin/dem Tutor bzw. den KlassenlehreInnen statt. Danach erhält die Schülerin/der Schüler einen neuen Plan.
  • Die Entschuldigungspläne sind von der Schülerin/dem Schüler sorgfältig aufzubewahren, da sie als Nachweis für eine entschuldigte Abwesenheit dienen.

Beurlaubungen müssen im Voraus eingetragen und durch Unterschrift und Datum genehmigt sein.