• Q1: "Der zerbrochne Krug" von Heinrich von Kleist

    Am Dienstag, 1. April, wird in der Aula des Hannah-Arendt-Gymnasiums für die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase um 11.40 Uhr das Theaterstück „Der zerbrochne Krug“ von Heinrich von Kleist aufgeführt.

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  • Süße (künstlerische) Pause

    Während die letzten Schultage und die Mottowoche für den dreizehnten Jahrgang auf Hochtouren liefen, erreichte uns auf der Zielgeraden noch ein großes Paket von einem Drogeriemarkt.

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  • Suchtpräventionstage für Jahrgang 7 - Ein Projekt von Schülern für Schüler

    Vom 28.03.-01.04.25 nehmen alle Schüler:innen des 7. Jahrgangs an der Suchtprävention "KlarSicht" teil. Dabei werden die 7. Klassen in jeweils drei Unterrichtsstunden durch fünf Stationen des "Klarsicht-Parcours" geführt. Sie lernen so Wirkungen und Gefahren im Umgang mit Suchtmitteln kennen, verstehen, wie Werbung Einfluss auf das eigene Konsumverhalten nimmt und erfahren mit Hilfe von Rauschbrillen, wie sich Wahrnehmung und Koordinationsfähigkeit durch entsprechenden Konsum verändern.

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Entschuldigungen

Für Entschuldigung einer Abwesenheit reichen in der Regel die entsprechenden Seiten im Schulplaner zur Vorlage bei den KlassenlehrerInnen (Jahrgänge 5-11) bzw. den FachlehrerInnen und TutorInnen (Jahrgänge 12 und 13).

  • Sobald der Schüler/die Schülerin nach Abwesenheit wieder in der Schule ist, legt er/sie allen Lehrkräften, bei denen er/sie im Unterricht gefehlt hat, den ausgefüllten Entschuldigungsplan zur Unterschrift vor. Bei minderjährigen Schüler/innen bestätigt ein Erziehungsberechtigter den Entschuldigungsgrund mit Datum und Unterschrift.
  • Pro Abwesenheitszeitraum (ob drei Stunden, vier Tage oder zwei Wochen) wird nur eine Zeile ausgefüllt.
  • Der/die TutorIn bzw. die KlassenlehrerInnen kontrollieren den Entschuldigungsplan regelmäßig und zeichnen ihn ab. Sind alle Felder des Entschuldigungsplanes ausgefüllt, findet ein Gespräch mit der Tutorin/dem Tutor bzw. den KlassenlehreInnen statt. Danach erhält die Schülerin/der Schüler einen neuen Plan.
  • Die Entschuldigungspläne sind von der Schülerin/dem Schüler sorgfältig aufzubewahren, da sie als Nachweis für eine entschuldigte Abwesenheit dienen.

Beurlaubungen müssen im Voraus eingetragen und durch Unterschrift und Datum genehmigt sein.