• Spendenaktion für den Senegal

    Das HAG unterstützt mit der Senegal-AG schon lange das Internat in Salémata. Dr. Ute Gierczynski-Bocandé, in Senegal lebend und ehemalige Schülerin unserer Schule, hat der Senegal-AG jetzt einen Hilferuf gesendet. Das Schülerwohnheim, das 100 Schüler*innen ermöglicht, weiterführende Schulen zu besuchen, muss kommendes Jahr schließen, wenn nicht für weitere Monate der Unterhalt sichergestellt werden kann.

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  • Vorlesewettbewerb der 6. Klassen

    Am Freitag, 9. Dezember, fand der diesjährige Vorlesewettbewerb der sechsten Klassen am Hannah-Arendt-Gymnasium (HAG) statt. Zwölf Klassensieger*innen hatten sich im Vorfeld für das Vorlesen qualifiziert. Alle Kinder lasen zunächst aus einem Roman ihrer Wahl vor.

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  • Der hörbare Adventskalender - Vol. 5

    Bereits seit Mitte Oktober arbeiten die Redakteure unseres Schulradios fleißig an der Neuauflage des hörbaren Adventskalenders. Bereits zum fünften Mal wird in Kooperation mit der Schulseelsorge des HAG vom 1. Dezember an wieder jeden Tag ein Radiotürchen geöffnet, um die Wartezeit bis Weihnachten zu verkürzen. Darüber hinaus laden die Fachgruppen Religion der LTS und des HAG die Schulgemeinschaft herzlich zu einem lebendigen Türchen ein. Am 10.12.2024 um 18 Uhr gibt es vor dem Hautpteingang Punsch, Kekse, Lagerfeuerlieder und eine Geschichte zu hören.

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  • Weihnachtsferien

    Wir wünschen allen Schüler:innen, Eltern und Kolleg:innen frohe Weihnachten und schöne Feier- und Ferientage! Trotz der Weihnachtsferien können Sie das Hannah-Arendt-Gymnasium in dringenden Fällen auch vor Wiederbeginn des Unterrichts direkt erreichen.

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Beurlaubungen

Beurlaubungen müssen im Voraus eingetragen und durch Unterschrift und Datum seitens der Schule genehmigt sein. Bei minderjährigen Schüler/innen bestätigt ein Erziehungsberechtigter den Beurlaubungsgrund mit Datum und Unterschrift. Für kurze Beurlaubungen reichen in der Regel die entsprechenden Seiten im Schulplaner.

  • Beantragt werden Beurlaubungen für einzelne Stunden bei den KlassenlehrerInnen und der Fachlehrkraft, für einzelne Tage bei den KlassenlehrerInnen oder dem/der Tutor/in; pro Abwesenheitszeitraum (ob einzelne oder mehrere Stunden oder ein ganzer Tag) wird nur eine Zeile ausgefüllt.
  • Für mehrere Tage oder Ferienverlängerungen stellen Sie den entsprechenden Antrag über das Sekretariat bei der Schulleiterin. Ferienverlängerungen werden in der Regel nicht genehmigt, es sei denn, es liegt ein persönlicher Härtefall vor - bereits gebuchte Urlaubsreisen, die teilweise in die Schulzeit fallen, sind in diesem Sinne nicht genehmigungsfähig. Nutzen Sie hierzu bitte das hier verlinkte Formblatt.
  • Der/die TutorIn bzw. die KlassenlehrerInnen kontrollieren den Entschuldigungsplan regelmäßig und zeichnen ihn ab. Sind alle Felder des Entschuldigungsplanes ausgefüllt, findet ein Gespräch mit der Tutorin/dem Tutor bzw. den KlassenlehreInnen statt. Danach erhält die Schülerin/der Schüler einen neuen Plan.
  • Die Beurlaubungspläne sind von der Schülerin/dem Schüler sorgfältig aufzubewahren, da sie als Nachweis für eine entschuldigte Abwesenheit dienen.