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Q1: "Der zerbrochne Krug" von Heinrich von Kleist
Am Dienstag, 1. April, wird in der Aula des Hannah-Arendt-Gymnasiums für die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase um 11.40 Uhr das Theaterstück „Der zerbrochne Krug“ von Heinrich von Kleist aufgeführt.
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Süße (künstlerische) Pause
Während die letzten Schultage und die Mottowoche für den dreizehnten Jahrgang auf Hochtouren liefen, erreichte uns auf der Zielgeraden noch ein großes Paket von einem Drogeriemarkt.
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Suchtpräventionstage für Jahrgang 7 - Ein Projekt von Schülern für Schüler
Vom 28.03.-01.04.25 nehmen alle Schüler:innen des 7. Jahrgangs an der Suchtprävention "KlarSicht" teil. Dabei werden die 7. Klassen in jeweils drei Unterrichtsstunden durch fünf Stationen des "Klarsicht-Parcours" geführt. Sie lernen so Wirkungen und Gefahren im Umgang mit Suchtmitteln kennen, verstehen, wie Werbung Einfluss auf das eigene Konsumverhalten nimmt und erfahren mit Hilfe von Rauschbrillen, wie sich Wahrnehmung und Koordinationsfähigkeit durch entsprechenden Konsum verändern.
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Beurlaubungen
Beurlaubungen müssen im Voraus eingetragen und durch Unterschrift und Datum seitens der Schule genehmigt sein. Bei minderjährigen Schüler/innen bestätigt ein Erziehungsberechtigter den Beurlaubungsgrund mit Datum und Unterschrift. Für kurze Beurlaubungen reichen in der Regel die entsprechenden Seiten im Schulplaner.
- Beantragt werden Beurlaubungen für einzelne Stunden bei den KlassenlehrerInnen und der Fachlehrkraft, für einzelne Tage bei den KlassenlehrerInnen oder dem/der Tutor/in; pro Abwesenheitszeitraum (ob einzelne oder mehrere Stunden oder ein ganzer Tag) wird nur eine Zeile ausgefüllt.
- Für mehrere Tage oder Ferienverlängerungen stellen Sie den entsprechenden Antrag über das Sekretariat bei der Schulleiterin. Ferienverlängerungen werden in der Regel nicht genehmigt, es sei denn, es liegt ein persönlicher Härtefall vor - bereits gebuchte Urlaubsreisen, die teilweise in die Schulzeit fallen, sind in diesem Sinne nicht genehmigungsfähig. Nutzen Sie hierzu bitte das hier verlinkte Formblatt.
- Der/die TutorIn bzw. die KlassenlehrerInnen kontrollieren den Entschuldigungsplan regelmäßig und zeichnen ihn ab. Sind alle Felder des Entschuldigungsplanes ausgefüllt, findet ein Gespräch mit der Tutorin/dem Tutor bzw. den KlassenlehreInnen statt. Danach erhält die Schülerin/der Schüler einen neuen Plan.
- Die Beurlaubungspläne sind von der Schülerin/dem Schüler sorgfältig aufzubewahren, da sie als Nachweis für eine entschuldigte Abwesenheit dienen.