-
HAG-Medienscouts besuchen Virtual Reality Center
Am Mittwoch, 8. Januar, hatten die Medienscouts des Hannah-Arendt-Gymnasiums Barsinghausen die Gelegenheit, das Virtual Reality Education Center Hannover (VRECH) im Medienzentrum der Region Hannover zu besuchen. Dort trafen sie Matthias Christel vom NLQ und gewannen vielfältige Einblicke in die Anwendungsmöglichkeiten von Virtual Reality (VR) im Bildungsbereich.
Mehr lesen Zum Archiv -
Spendenaktion für den Senegal
Das HAG unterstützt mit der Senegal-AG schon lange das Internat in Salémata. Dr. Ute Gierczynski-Bocandé, in Senegal lebend und ehemalige Schülerin unserer Schule, hat der Senegal-AG jetzt einen Hilferuf gesendet. Das Schülerwohnheim, das 100 Schüler*innen ermöglicht, weiterführende Schulen zu besuchen, muss kommendes Jahr schließen, wenn nicht für weitere Monate der Unterhalt sichergestellt werden kann.
Mehr lesen Zum Archiv
Beurlaubungen
Beurlaubungen müssen im Voraus eingetragen und durch Unterschrift und Datum seitens der Schule genehmigt sein. Bei minderjährigen Schüler/innen bestätigt ein Erziehungsberechtigter den Beurlaubungsgrund mit Datum und Unterschrift. Für kurze Beurlaubungen reichen in der Regel die entsprechenden Seiten im Schulplaner.
- Beantragt werden Beurlaubungen für einzelne Stunden bei den KlassenlehrerInnen und der Fachlehrkraft, für einzelne Tage bei den KlassenlehrerInnen oder dem/der Tutor/in; pro Abwesenheitszeitraum (ob einzelne oder mehrere Stunden oder ein ganzer Tag) wird nur eine Zeile ausgefüllt.
- Für mehrere Tage oder Ferienverlängerungen stellen Sie den entsprechenden Antrag über das Sekretariat bei der Schulleiterin. Ferienverlängerungen werden in der Regel nicht genehmigt, es sei denn, es liegt ein persönlicher Härtefall vor - bereits gebuchte Urlaubsreisen, die teilweise in die Schulzeit fallen, sind in diesem Sinne nicht genehmigungsfähig. Nutzen Sie hierzu bitte das hier verlinkte Formblatt.
- Der/die TutorIn bzw. die KlassenlehrerInnen kontrollieren den Entschuldigungsplan regelmäßig und zeichnen ihn ab. Sind alle Felder des Entschuldigungsplanes ausgefüllt, findet ein Gespräch mit der Tutorin/dem Tutor bzw. den KlassenlehreInnen statt. Danach erhält die Schülerin/der Schüler einen neuen Plan.
- Die Beurlaubungspläne sind von der Schülerin/dem Schüler sorgfältig aufzubewahren, da sie als Nachweis für eine entschuldigte Abwesenheit dienen.