• Osterferien

    Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und allen Eltern schöne, sonnige und erholsame Frühlingstage sowie ein frohes Osterfest.

    Die Schule bleibt in der Ferienzeit erreichbar, beachten Sie dafür bitte die besonderen Feriensprechzeiten.

    Mehr lesen Zum Archiv
  • 20 Jahre Frankreich-Austausch: Eine Freundschaft auf vier Säulen

    Klassische Musik erklingt im Salle de Conférence, dem Versammlungsort der Schule, es wird gesungen, getanzt und natürlich fehlen auch die würdigenden Reden nicht. Mit einem ausführlichen Festakt haben das Hannah-Arendt-Gymnasium (HAG) und die Institution Rey am Mittwoch, 2. April, das nunmehr 20-jährige Bestehen ihres Austauschprogramms gefeiert. Auch HAG-Schulleiterin Silvia Bethe war zu diesem Anlass in die Normandie gereist.

    Mehr lesen Zum Archiv
  • Danke! Senegal-Spendenaktion geht weiter ...

    Unsere Senegal-AG bedankt sich herzlich für das bisherige Spendenaufkommen und hat sich zum Ziel gesetzt, weiterhin für den Bestand des Internates in Salemata zu sammeln.

    So organisiert die Senegal-AG eine langfristig angelegte Spendenaktion für den monatlichen Unterhalt von 2000€ des Schülerwohnheims auf der Website betterplace.org unter dem Motto „Édethia édo mache: Unterstützt das Internat in Salemata!“

    Mehr lesen Zum Archiv

Beurlaubungen

Beurlaubungen müssen im Voraus eingetragen und durch Unterschrift und Datum seitens der Schule genehmigt sein. Bei minderjährigen Schüler/innen bestätigt ein Erziehungsberechtigter den Beurlaubungsgrund mit Datum und Unterschrift. Für kurze Beurlaubungen reichen in der Regel die entsprechenden Seiten im Schulplaner.

  • Beantragt werden Beurlaubungen für einzelne Stunden bei den KlassenlehrerInnen und der Fachlehrkraft, für einzelne Tage bei den KlassenlehrerInnen oder dem/der Tutor/in; pro Abwesenheitszeitraum (ob einzelne oder mehrere Stunden oder ein ganzer Tag) wird nur eine Zeile ausgefüllt.
  • Für mehrere Tage oder Ferienverlängerungen stellen Sie den entsprechenden Antrag über das Sekretariat bei der Schulleiterin. Ferienverlängerungen werden in der Regel nicht genehmigt, es sei denn, es liegt ein persönlicher Härtefall vor - bereits gebuchte Urlaubsreisen, die teilweise in die Schulzeit fallen, sind in diesem Sinne nicht genehmigungsfähig. Nutzen Sie hierzu bitte das hier verlinkte Formblatt.
  • Der/die TutorIn bzw. die KlassenlehrerInnen kontrollieren den Entschuldigungsplan regelmäßig und zeichnen ihn ab. Sind alle Felder des Entschuldigungsplanes ausgefüllt, findet ein Gespräch mit der Tutorin/dem Tutor bzw. den KlassenlehreInnen statt. Danach erhält die Schülerin/der Schüler einen neuen Plan.
  • Die Beurlaubungspläne sind von der Schülerin/dem Schüler sorgfältig aufzubewahren, da sie als Nachweis für eine entschuldigte Abwesenheit dienen.