• Was macht eigentlich...

    ...der Schulvorstand?

    In diesem wichtigen Gremium wirken die Schulleitung mit Vertreter:innen der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schüler:innen zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Am 12. März 2025 findet die nächste Sitzung für alle gewählten Vertreter:innen statt.

    Mehr lesen Zum Archiv

Die Gesamtkonferenz

Die Aufgaben, Ziele und Zusammensetzung der Gesamtkonferenz werden im Niedersächsischen Schulgesetz (NschG) folgendermaßen festgelegt:

Aufgaben der Gesamtkonferenz

(1) In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen.

(2) Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz oder einer Bildungsgangs- oder Fachgruppe gegeben ist, über

  1. das Schulprogramm,
  2. die Schulordnung,
  3. die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse,
  4. den Vorschlag der Schule nach § 44 Abs. 3 sowie
  5. Grundsätze für a) Leistungsbewertung und Beurteilung, b) Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.

(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.

(Niedersächsisches Schulgesetz (NschG), § 34, Stand: 19.06.2013)

Weitere Informationen zur Gesamtkonferenz finden Sie Niedersächsischen Schulgesetz (NschG), § 38. Die aktuelle Lesefassung kann auf den Internetseiten des Niedersächsischen Kultusministeriums abgerufen werden.

Gewählte Mitglieder der Gesamtkonferenz

Neben den festen Mitgliedern (Schulleitung, Lehrkräfte, pädagogische MitarbeiterInnen, VertreterInnen des Schulträgers) sind in der Gesamtkonferenz die gewählten Mitglieder und Vertreter der SchülerInnen und Eltern vertreten. Klicken Sie hier für eine Übersicht:

Konferenzmitglieder Gesamtkonferenz