Fahrradzone vom Zechenpark bis Spalterhals
So ist etwa das gesamte Wohngebiet vom Zechenpark bis zur Straße Am Spalterhals nun eine Fahrradzone - im Nordosten begrenzt von der Egestorfer Straße, im Südwesten vom Egestorfer Kirchweg. Lediglich Anlieger dürfen hier noch mit einer maximal zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h mit ihren Kraftfahrzeugen ihre Grundstücke anfahren.
Fahrradstraße Holunderweg
Auch der Holunderweg nordöstlich des Schulzentrums ist eine Fahrradstraße, hier sind Kraftfahrzeuge allerdings geduldet - auch um den Schulbusverkehr zu ermöglichen. Zugleich gilt jedoch auch hier Tempo 30, Radfahrer haben Vorrang und dürfen auch nebeneinander fahren.
Mehr Sicherheit Am Spalterhals
Auf der Straße Am Spalterhals selbst gilt im Bereich vor dem Schulzentrum Tempo 30, Radfahrer müssen zudem den benutzungspflichtigen Radweg auf der Schulseite nutzen. Auf der schulabgewandten nordwestlichen Straßenseite gilt im Bereich vor der Schule weiter ein absolutes Haltverbot.
In diesem Zusammenhang bitten wir darum, die (neuen) Regeln zu beachten und wenn möglich auch auf "Elterntaxis" zu verzichten. Falls Sie doch einmal mit dem Auto kommen, halten Sie bitte insbesondere die Feuerwehrzufahrten und die Fahrspuren auf dem Parkplatz frei, um auch den Bussen einen reibungslosen Verkehr zu ermöglichen.